Haus-, Geschäfts- und Hygieneordnung

Liebe Gäste!

Kino ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten:

  • Es gilt die am Tag des Kinobesuchs aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz .
  • Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Seit 1. April 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter Ihnen gerne. Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis) darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
  • Geltungsbereich für diese Hausordnung sind das gesamte Kinogebäude. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behält sich die Kinowelt Worms jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot sowie weitere Schritte nach eigenem Ermessen vor.
  • Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und Ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.
  • Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Zu den Online gekauften Kinder- bzw. ermäßigten Karten muss der Einlasskontrolle ein gültiger Ausweis zum Nachweis der Rabattberechtigung vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich, verfällt die Karte, und der Kunde muss vor Ort eine neue Eintrittskarte kaufen. Gerne gewähren wir Rabatt auf den regulären Eintrittspreis bei rechtzeitiger Vorlage eines Berechtigungsausweises. Eine nachträgliche Rabattierung ist nicht möglich (Begleitpersonen erhalten keinen freien Eintritt, sondern müssen sich eine ermäßigte Karte kaufen.). Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,- € verpflichtet und erhalten Hausverbot.
    Sollten Sie im Besitz eines Gutscheins oder einer Freikarte sein, muss diese/r gegen eine Eintrittskarte eingelöst werden. In jeder Vorstellung muss jedoch mindestens ein zahlender Gast sitzen, sonst ist das Einlösen einer Freikarte nicht möglich.
    Trotz Platzkartenverkaufs verfällt mit Rücksicht auf die anderen Zuschauer der Anspruch auf den gelösten Sitzplatz mit Beginn des Hauptfilms. Aus Kulanz können Eintrittskarten bis 24 Stunden vor Vorstellungsbeginn zurückgegeben werden. Bei Sonderveranstaltungen wie z. B. Ladies Nights, FKK, Kinowelt kulinarisch, WOpen Air oder Verkauf von Eintrittskarten im Namen Dritter ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Mit Beginn der Vorstellung verfällt jedes Recht des Besuchers auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes (beim Wopen Air auch bei wegen Regens abge- bzw. unterbrochenen Veranstaltungen!). Sollten Sie eine Freikarte bei einer Sonderveranstaltung einlösen, so reduziert sich der Gesamtpreis lediglich um den reinen Filmanteil; der auf der Karte separat ausgewiesene Eventzuschlag muss jedoch entrichtet werden.
  • Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht jährlich enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionenbereich und ist eine strafbare Handlung. Aus diesem Grund sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen in unseren Kinos ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Theaterleitung untersagt. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihern) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung – Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, GVU usw.) als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahmung von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
  • Regelmäßig veranstalten wir Gewinnspiele, bei denen es u. a. Freikarten oder Sachpreise zu gewinnen gibt. Diese sind innerhalb der jeweiligen Spielwoche, in der bzw. für die sie einzulösen sind, abzuholen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Der Aufenthalt in unseren Foyers ist nur in Verbindung mit einem Kino-/ Veranstaltungsbesuch, dem beabsichtigten Kauf eines unserer Produkte und zu Informationszwecken gestattet.
  • Für mitgebrachte Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände jedweder Art übernehmen wir keine Haftung.
  • Das Blockieren von Fluchtwegen und den Treppen ist untersagt.
  • Das Mitbringen von Tieren ist untersagt (einzige Ausnahme bilden Blindenhunde).
  • Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen, von denen in irgendeiner Weise Gefahr ausgeht, ist untersagt. Für die Kinosäle gilt darüber hinaus ein Mitnahmeverbot von sperrigen oder übergroßen Gegenständen, z. B. Sporttaschen, Koffern u. Ä.
  • Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsgeräte müssen im Kinosaal –spätestens zu Beginn des Programms – ausgeschaltet werden.
  • Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Fahrrädern und Tretrollern sind im Gebäude untersagt.
  • Personen, die stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen/Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  • Personen, die in irgendeiner Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, grob verschmutzen, demontieren oder entfernen, werden des Hauses verwiesen. Die Geltendmachung von daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
  • Gleiches gilt für Personen, die andere Personen belästigen, bedrohen, gefährden, verletzen oder eine Filmvorführung stören. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  • Betteln und Hausieren sowie nicht ausdrücklich genehmigtes Feilbieten von Ware sind untersagt.
  • Musizieren und sonstige Auftritte künstlerischer Natur sind ohne vorherige Genehmigung durch die Theaterleitung untersagt.
  • Das Verteilen und Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, Druckerzeugnissen und Werbeartikeln sowie das Anbringen von Plakaten sind ohne vorherige Genehmigung durch die Theaterleitung untersagt. Zuwiderhandlung wird von uns mit 50,- € Aufwandsentschädigung belegt.
  • In allen Kinosälen herrscht grundsätzlich absolutes Rauchverbot. Darüber hinaus greift der Nichtraucherschutz in der Kinowelt Worms gemäß den gesetzlichen Grundlagen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
  • Wir haften insbesondere bei Sachschäden – auch wenn unsere Erfüllungsgehilfen sie verursachen – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften wir für Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet. Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst vorfinden möchten, nützt das allen Gästen. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unser Servicepersonal.
  • Das Hausrecht wird durch den Eigentümer oder seine Theaterleitung ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge.
  • Und wenn Sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal Ihr HANDY auszuschalten, wünschen wir Ihnen:

 

Gute Unterhaltung und viel Spaß hier bei uns in der KINOWELT WORMS!